AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch für zukünftige Geschäfte, Lieferungen und Leistungen unserer Firma mit Kunden. Sie gelten sowohl für die Geschäfte mit Kunden im Online-Bereich, als auch für die Geschäfte mit Kunden vor Ort in unserer Betriebsstätte. Auch Geschäftsabschlüsse per Telefon, Fax oder anderen fernmeldetechnischen Anlagen sind umfasst. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote
1. Alle Gebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Eine Bestellung bzw. ein Angebot des Kunden gilt nur dann als angenommen, wenn dieses schriftlich bestätigt wird oder die Lieferung an den Kunden erfolgt. Das Schriftformerfordernis für die Bestätigung wird durch eine Bestätigung per E-Mail erfüllt.
3. Nebenabreden benötigen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Absprache per E-Mail oder Telefax gewahrt.
§ 3 Preise / Steuern
Soweit sich aus dem Gesamtzusammenhang nichts anderes ergibt, sind unsere Preise für Fahrzeugteile in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto oder sonstige Nachlässe ausgewiesen. Die Preise für Unfallfahrzeuge sind grundsätzlich als Netto-Preise ausgewiesen.
Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Für Lieferungen in EU-Länder gelten die derzeitigen Mehrwertsteuersätze der Bundesrepublik Deutschland; bei Nicht-EU-Ländern wird der Bestellwert um diesen Betrag gekürzt, soweit es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Bruttopreise handelt. Die landesübliche Einfuhr-Umsatzsteuer ist vom Besteller zu tragen.
Soweit wir an Kunden Ware zum Export in Nicht-EU-Länder versenden/herausgeben, ist hierfür eine Kaution in Höhe der nach den jeweilig aktuell geltenden Steuersätzen der Bundesrepublik Deutschland zu entrichtenden Mehrwertsteuer als Kaution zu hinterlegen; nach der Vorlage des Nachweises der Ausfuhr der Ware aus der EU wird dem Kunden diese Kaution erstattet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Die Kaufpreise inklusive sämtlicher Kosten sind ab Rechnungslegung fällig. Bei Abholung der Ware vor Ort an unserer Betriebsstelle durch den Kunden ist der Kaufpreis vor Übergabe der Kaufsache zu entrichten. Eine Auslieferung von bestellten Waren ist grundsätzlich nur gegen Vorkasse möglich. Dies gilt auch bei Abholung der Ware vor Ort an unserer Betriebsstelle.
2. Soweit nicht ein anderer Zahlungsmodus ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen auf den Kaufpreis brutto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten.
3. Soweit nichts anderes bestimmt wird, befindet sich ein Kunde insbesondere dann in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Kaufpreis nicht geleistet hat. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt; für Verbraucher gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen über den Verzug. Bei einem Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können in Einzelfällen von unserer Geschäftsleitung gestattet werden.
5. Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen oder Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die andere oder auf die andere Schuld uns überlassen, es sei denn, der Kunde hat eine eindeutige Tilgungsbestimmung getroffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erworben werden, Zahlungen zurückzuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gesamt Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen unseres Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser jetzt schon an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverarbeitet worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung jetzt schon an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sobald diese die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
6. Die vorangegangenen Regelungen gelten nicht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. In diesem Fall gilt lediglich, dass wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten.
§ 6 Versandkosten
1. Für Ware, die nicht vom Kunden selbst in unserer Betriebsstätte abgeholt werden, sind die Bestellabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten.
2. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, falls erforderlich und bedingt durch die Eigenart des Auftrages, in Rücksprache mit dem Kunden höhere Versandkosten zu verlangen.
3. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden individuelle Frachtkosten berechnet, über die der Kunde nach erfolgte Bestellung informiert wird. Er hat danach die Möglichkeit, die Bestellung zu bestätigen oder zu stornieren.